1ARATGEBERRECHT informiert: Bundesrat nimmt Krankenkassen in die Pflicht


(openPR) - Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der die gesetzlichen Krankenkassen an den erforderlichen Vorhaltekosten antiviraler Arzneimittel zur Bekämpfung einer Influenza-Pandemie beteiligen will. Hintergrund sind Warnungen der Weltgesundheitsorganisation vor dem Entstehen eines von Mensch zu Mensch übertragbaren Virussubtyps und die in letzter Zeit aufgetretenen Fälle der Vogelgrippe. Der Bundesrat fordert, die Krankenkassen an den Kosten der Vorratshaltung der Medikamente zu beteiligen, weil durch schnelles Handeln Krankheitsverläufe abgemildert werden können. Dies kommt zum einen den Versicherten zu Gute und vermeidet zum anderen hohe Folgekosten für die Kassen. Die Erstattungspflicht soll sich nach dem Anteil der Versicherten der jeweiligen Krankenkasse an der Gesamtbevölkerung richten. Voraussetzung soll sein, dass der gemeinsame Bundesausschuss die Notwendigkeit einer Bevorratung festgestellt hat.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese legt ihn innerhalb von sechs Wochen zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag vor.

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (... SGB V-Änderungsgesetz - ... SGB V-ÄndG)

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